Allgemeine Verkaufs, Lieferungs und Zahlungsbedingungen
Allgemeines
Diese Bedingungen gelten als besondere Vertragsbedingungen für alle Verträge der Lieferfirma. Sie werden somit vom Auftraggeber als verbindlich anerkannt. Bei Widersprüchen mit Bedingungen des Vertragsgegners haben diese Bedingungen solange den Vorrang, als nicht abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien für einen bestimmten Auftrag schriftlich festgelegt werden. Bei laufenden Geschäftsverbindungen liegen diese Bedingungen den Einzelverträgen stets zugrunde, auch wenn der Auftragnehmer oder Käufer der Ware nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde. Änderungen der Bedingungen oder mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Lieferfirma schriftlich bestätigt werden. Werden einzelne der nachstehenden Bedingungen schriftlich abgeändert oder sind diese unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
- Preise
Unsere Angebotspreise zur Zeit der Annahme des Angebotes durch den Käufer sind grundsätzlich maßgebend. Für den Fall der Erhöhung behalten wir uns vor, die am Tage der Lieferung geltenden Preise zu berechnen. Im Falle einer Erhöhung ist der Käufer jedoch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
- Lieferung
Für die Einhaltung der Lieferfristen übernehmen wir nur dann Gewähr, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
- Versand
Unsere Ware wird auch bei frachtfreier Lieferung für Rechnung und Gefahr des Käufers versandt. Für Gewichtsverlust während des Versands übernehmen wir keine Haftung. Die Versandart und der Versandweg bleibt jedoch stets, ohne Gewähr für schnellste und billigste Beförderung, uns überlassen. Mehrkosten für Teil- und Expressgutversendungen, die auf Wunsch des Käufers vorgenommen werden, gehen zu seinen Lasten. Bei Bestellungen über 300,- € liefern wir frei Empfangsstation.
- Versicherung
Versicherungen gegen Schäden aller Art, Lieferfristen etc. erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Abnehmers und auf dessen Rechnung.
- Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Die Obliegenheiten der §§ 377 und 378 des Handelsgesetzbuches gelten mit der Maßgabe, dass der Käufer alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen hat.
Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von § 459 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches liefert der Verkäufer Ersatz. In besonderen Fällen kann er stattdessen auch Wandlung oder Minderung wählen. Zugesicherte Eigenschafften im Sinne von § 459 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf Din- Normen beinhaltet grundsätzlich nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde.
Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Eine Garantie für die mit den von uns vereinbarten Produkten zu erzielenden Ergebnissen können wir nicht übernehmen
- Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind spätestens innerhalb 30 Tagen netto ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung gewähren wir 2% Skonto. Bei verspäteter Zahlung werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen die Kaufpreisforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Tritt nach Abschluss eines Vertrages eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers ein, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen sowie offenstehende Forderungen für sofort fällig zu erklären, auch wenn andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
Kommt der Käufer unserem Verlangen nicht nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben einschließlich Verpackung so lange unser Eigentum bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäfts-verbindung erfüllt hat. Sie dürfen nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich entsprechend auch auf durch Verarbeitung oder Vermischung der Ware entstehende Erzeugnisse, die der Käufer für uns vereinbarungsgemäß in Verwahrung nimmt. Zu dem Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zum Wert des Fertigproduktes ergibt.
Verkauft der Käufer die Vorbehaltsware, gleich in welchem Zustand, weiter, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber alle aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen seine Käufer mit sämtlichen Nebenrechten an uns ab.
Die Abgetretenen Forderungen dienen zu unserer Sicherung für sämtliche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bestehenden Forderungen.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren, gleich in welchem Zustand, verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung an uns nur in Höhe des Wertes (dem Käufer in Rechnung gestellten Preis) der Vorbehaltsware vereinbart, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist.
Bei Verbindung oder Vermischung mit Material, welches dem Käufer nicht gehört, erwerben wir stets Miteigentum an dem Fertigfabrikat.
Zu dem Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zum Wert des Fertigproduktes ergibt.
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer sofort mitzuteilen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
- Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Teile Bruchsal.